Schule Zum Römerturm

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1. Juni 2021 @ 8:00 - 15:00

  • « Schulfest 2. Priorität
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Details

Datum:
1. Juni 2021
Zeit:
8:00 - 15:00
Veranstaltungskategorie:
Termine für Lehrer
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Fax: 02271/767701

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Tel: 0176 81 20 35 21

E-Mail:

ronja.hillen@kja.de

Archiv

Informationen zu Corona in der Schule

Bergheim, 10.08.2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, Sie hatten alle eine gute Ferienzeit und begrüßen Sie herzlich zum Schuljahr 2022/23.

Mit dieser Information möchten wir Sie über die Schulorganisation im Schuljahr 22/23 in Bezug auf Corona informieren. Diese Informationen beziehen sich auf den Stand vom 28.07.2022 und gelten ab dem 10.08.2022 (erster Schultag). Den aktuell gültigen Stand finden Sie jederzeit auf unserer Homepage über:

www.schulezumroemerturm.de

Welche Corona-Regeln gelten ab diesem Schuljahr in der Schule?
Es gelten weiterhin folgende generelle Hygieneregeln: Abstand halten, da wo es möglich ist; regelmäßiges Händewaschen; regelmäßiges Lüften der Klassenräume.

Müssen die Schülerinnen und Schüler eine Maske im Unterricht oder auf dem Gelände tragen?
Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) vor.

Wie ist die Regelung zum Tragen von Masken in den Schulbussen?
Beim Fahren in den Schulbussen ist es wie bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln: Hier besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske. Ausnahme: Maskenbefreiung aufgrund eines ärztlichen Attestes.

Müssen Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer oder Besucher eine Maske tragen?
Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) vor.

Werden die Schülerinnen und Schüler in der Schule getestet?
Regelmäßige anlasslose Reihentestungen sind aktuell nicht vorgesehen. Unsere Schülerinnen und Schüler testen sich freiwillig am 1. Schultag (10.08.2022) in der Schule selbst. Gerne können Sie mit Ihrem Kind auch selbst zu Hause am Mittwochmorgen einen eigenen Selbsttest durchzuführen. Darüber benötigen wir dann von Ihnen eine Erklärung mit dem Ergebnis des Tests. Erhalten wir keine schriftliche Aussage von Ihnen, werden alle Schülerinnen und Schüler am 10.08.2022 mit einem Selbsttest getestet.

Meine Tochter/mein Sohn hat Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, was soll ich tun?
Schülerinnen und Schüler, welche Corona-Symptome haben, testen sich vor der Schule freiwillig selbst zu Hause. Dafür erhält jede Schülerin/jeder Schüler von der Schule 3 Selbsttests für den Monat August (Ausgabe über die Klassenlehrpersonen am ersten Schultag, den 10.08.2022). Danach erhalten alle Schülerinnen und Schüler 5 Selbsttest pro Monat.

Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist negativ, was nun?
Bei Symptomen, aber negativem Test, teilen die Eltern dies formlos schriftlich mit – das Kind darf dann die Schule besuchen. Schreiben Sie dazu formlos ins Mitteilungsheft, dass das Ergebnis des Tests negativ ist oder senden Sie dazu eine SMS über die schul.cloud oder eine E-Mail an die Schule.

Beispiel:

Ihr Kind kann nun in die Schule kommen.

Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist positiv, was nun?
Das Kind darf vorerst nicht in die Schule kommen (Geschwisterkinder bzw. Kontaktpersonen dürfen in die Schule kommen, sollten sich aber testen). Nun besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich isoliert werden. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv, gilt aktuell: eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“ durch einen Bürgertest) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.

Wann darf die Schule mein Kind trotzdem testen?
Wenn während des Schultages Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, darf die Schule einen Selbsttest durch die Schülerin oder den Schüler durchführen. Außerdem darf die Schule auch dann testen, wenn zwar eine schriftliche Negativbe-scheinigung vorliegt, sich die Symptome innerhalb des Tages aber deutlich verstärken.

Gelten diese Corona-Regeln für das gesamte Schuljahr?
Das Schulministerium weist darauf hin, dass diese Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Bei Änderungen in diesen Bereichen werden sich Änderungen an den schulischen Corona-Regeln vorbehalten. Sollte es Neuregelungen geben, informieren wir Sie rechtzeitig. Halten Sie dafür bitte unsere Homepage und die Mitteilungen über die schul.cloud im Blick.

Ich habe noch weitere Fragen wegen Corona. Wer kann mir diese beantworten?
Weiterführende Informationen direkt vom Schulministerium erhalten Sie unter:  https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Rufen Sie gerne auch in der Schule an oder schicken Ihre Frage per Mail an: info@schulezumroemerturm.de

Wir wünschen Ihnen einen guten Schulanfang.

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Christoffels (Schulleiterin) und Karin Wulftange (stellvertretende Schulleiterin)